Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Franz Raab GmbH

1 Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Franz Raab GmbH mit deren Kunden. Andere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für uns dann verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

2 Liefertermin
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden oder die Lieferung erfolgt. Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand abgesandt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Teillieferungen sind zulässig. Wir behalten uns über die Bestellmenge hinaus Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen von plus/minus 10 % der Gesamtlieferung vor.

3 Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Firma Franz Raab GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4 Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit diese anfällt. Unsere Angebote sind freibleibend.

5 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug zu entrichten, soweit sich aus einzelnen Zahlungsvereinbarungen nichts anderes ergibt. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend gemacht, sofern es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen (End-)Verbraucher handelt.

6 Gewährleistung
Der Käufer hat etwaige Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich nach Eingang der Ware zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen; entsprechend gilt, wenn das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nicht durch die Untersuchung aufgedeckt werden konnte. Bei Falschlieferung obliegt dem Käufer ebenfalls die angegebene Rügepflicht. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich zunächst auf Ersatzlieferung nach Rücklieferung der mangelhaften Ware. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden. Der Käufer / Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen erbringt bzw. die Mangelbeseitigung innerhalb vorgenannter Frist fehlschlägt. Vergütung von Löhnen, Frachten, Vertragsstrafen oder sonstige Ausfälle kann der Käufer nicht fordern.

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen oder der Leistung bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände in ordentlichem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller bewahrt das Miteigentum für uns. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Weißenburg. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für unseren Sitz zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufsbedingungen teilweise oder insgesamt unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der teilweise unwirksamen, gesamt unwirksamen bzw. undurchführbaren Klauseln vereinbaren die Parteien eine Bestimmung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am Nächsten kommt. Sollten die Parteien sich auf eine solche Bestimmung nicht einigen können, so tritt an die Stelle der teilweisen unwirksamen, gesamt unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der teilweise unwirksamen, gesamt und unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am Nächsten kommt.